Die Behandlungspflege beinhaltet medizinisch notwendige Maßnahmen, die von qualifizierten Pflegekräften durchgeführt werden.
Festgehalten im SGB V (Sozialgesetzbuch Fünftes Buch), übernimmt die Krankenkasse die entstehenden Kosten bei dieser Form der Krankenpflege.
- Medikamentengabe: Verabreichung von Medikamenten in der richtigen Dosierung und zum richtigen Zeitpunkt.
- Wundversorgung: Reinigung, Desinfektion und Verbandwechsel bei Wunden.
- Blutzuckermessung: Regelmäßige Kontrolle des Blutzuckerspiegels, insbesondere bei Diabetikern.
- Insulinverabreichung: Injektion von Insulin bei Diabetikern.
- Kompressionsverbände: Anlegen von Kompressionsstrümpfen oder -verbänden.
- Infusionen und Injektionen: Verabreichung von Flüssigkeiten oder Medikamenten direkt in die Blutbahn oder unter die Hau
Grundpflege
Die Grundpflege gemäß SGB XI deckt Bereiche ab, die nicht medizinischer Natur sind. Ein Pflegegrad ist erforderlich, damit die Pflegekasse die Kosten für ambulante Pflegedienste übernimmt.
In der Pflege gibt es vier
Hauptkategorien: Grundpflege, Behandlungspflege, Hauswirtschaft und Betreuung.
Die Grundpflege, Hauswirtschaft und Betreuung werden je nach Pflegegrad von der Pflegekasse übernommen, einschließlich des Betreuungsbetrags und der Verhinderungspflege.
Die Kosten für die Behandlungspflege wie Medikamentengabe oder Wundversorgung werden von der Krankenkasse getragen.
- Hilfe beim Waschen/Baden /Duschen
- Hilfe beim An- und Auskleiden
- Hilfe bei der Zubereitung und Aufnahme von Mahlzeiten
- Haut-, Haar- und Nagelpflege
Hauswirtschaft & Betreuung
In Ihrer häuslichen Umgebung übernehmen wir die hauswirtschaftliche Versorgung
- Reinigen der Wohnung sowie Waschen und Bügeln
- Einkauf der Lebensmittel
- Zubereitung von Malzeiten
- Begleitung außer Haus (Arztbesuche, Sozialbehörden.)
Betreuungsleistungen
- Aktivierung und Gestaltung des Alltags
- Spaziergänge
- Pflegerische Betreuung
- Hilfe beim Verfassen und Ausfüllen von Anträgen und Formularen
Verhinderungspflege
ist eine temporäre Unterstützung für die Hauptpflegeperson. Sie wird auch als Ersatzpflege oder Pflege-, Urlaubs- oder Krankheitsvertretung bezeichnet.
Der jährliche Anspruch auf Verhinderungspflege beträgt 1.685 Euro und kann gegebenenfalls mit Kurzzeitpflege kombiniert werden. Gerne beraten wir Sie dazu ausführlich.